A B C D F G H I J K L M N P Q R T Ü Z
Beglaubigt Beglaubigu

Mit der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die beglaubigende Stelle, dass die Unterschrift authentisch ist und dass eine Urkunde von dieser Person tatsächlich unterschrieben wurde.

Die Beglaubigung bzw. Bestätigung einer Unterschrift man im internationalen Rechtsverkehr auch Überbeglaubigung. Je nachdem, ob der Empfängerstaat dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1965 beigetreten ist oder nicht, bezeichnet man die Überbeglaubigung als Apostille oder Legalisation.

Mobil

+49 171 70 91 699

Telefon

+49 5141 219 68 95