Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Urkundenbeglaubigung im internationalen Rechtsverkehr. Sie ist ausschließlich für den Rechtsverkehr zwischen zwei Staaten vorgesehen, die dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 (Haager Apostille-Übereinkommen von 1961) beigetreten sind.
Mit der Aufbringung einer Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft des Unterzeichners (z. B. Notar, Standesbeamter, Richter, Übersetzer) sowie der Stempel oder das Siegel auf der öffentlichen Urkunde bzw. auf deren Übersetzung bestätigt. In Niedersachsen ist hierfür das Landgericht Hannover oder die Polizei zuständig, je nachdem, um welches Dokument es sich handelt.
Die Apostille wird direkt auf die Urkunde bzw. auf die beglaubigte Übersetzung angebracht und entspricht einem vom Übereinkommen vorgesehenen Muster. Eine Legalisierung durch die zuständige Vertretung des Empfängerstaates ist dadurch nicht mehr notwendig, das Dokument wird im Empfängerstaat so anerkannt.
Die von diplomatischen und konsularischen Vertretern ausgestellten Urkunden sowie die von Verwaltungsbehörden für den Handelsverkehr oder das Zollverfahren ausgestellten Urkunden sind davon ausgenommen.
Sollten Sie eine Apostille benötigen, kann ich diese gerne für Sie beim zuständigen Landgericht einreichen. Sprechen Sie mich an!