Urkundenübersetzung

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Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehen ist. Dadurch bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments und haftet für den Inhalt der Übersetzung. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. In der Fachsprache nennt man eine solche Übersetzung eine bestätigte Übersetzung.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur Urkundenübersetzer, d.h. von der jeweils zuständigen Landesbehörde beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer, dürfen beglaubigte Übersetzungen vornehmen. Für die Beeidigung müssen Übersetzer und Dolmetscher der Landesbehörde sowohl juristische Fachkenntnisse als auch die persönliche Eignung nachweisen.

Mit der Beeidigung sind Urkundenübersetzer – genauso wie beeidigte Gerichtsdolmetscher – per Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet (§189 Abs. 4 GVG). Sie sind außerdem dazu verpflichtet, das geschriebene bzw. das gesprochene Wort vollständig und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache zu übertragen.

Ich selbst bin seit Februar 2012 vom Landgericht Hannover als Urkundenübersetzerin und Gerichtsdolmetscherin beeidigt und kann deshalb beglaubigte Übersetzungen anfertigen und Sie bei Bedarf zu Gericht begleiten.

Wer benötigt eine beglaubigte Übersetzung?

Wurden offizielle Dokumente, wie zum Beispiel Urkunden, Zeugnisse und Diplome, Gerichtsurteile, Ehefähigkeitszeugnisse, Führerscheine, polizeiliche Führungszeugnisse, Testamente etc. in einer Fremdsprache im Ausland angefertigt oder werden sie für das fremdsprachige Ausland benötigt, so schreiben Behörden, Schulen, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen in der Regel eine offizielle, durch einen Urkundenübersetzer vorgenommene Übersetzung vor.

Akzeptieren ausländische Behörden beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland?

Nur Urkundenübersetzer, d.h. von der jeweils zuständigen Landesbehörde beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer, dürfen beglaubigte Übersetzungen vornehmen. Für die Beeidigung müssen Übersetzer und Dolmetscher der Landesbehörde sowohl juristische Fachkenntnisse als auch die persönliche Eignung nachweisen.

Mit der Beeidigung sind Urkundenübersetzer – genauso wie beeidigte Gerichtsdolmetscher – per Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet (§189 Abs. 4 GVG). Sie sind außerdem dazu verpflichtet, das geschriebene bzw. das gesprochene Wort vollständig und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache zu übertragen.

Ich selbst bin seit Februar 2012 vom Landgericht Hannover als Urkundenübersetzerin und Gerichtsdolmetscherin beeidigt und kann deshalb beglaubigte Übersetzungen anfertigen und Sie bei Bedarf zu Gericht begleiten.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird zunächst eine Übersetzung angefertigt, die das gleiche Layout aufweist wie das Originaldokument. Am Ende der Übersetzung, d.h. auf der Rückseite oder auf einer separaten, der Übersetzung angehefteten Seite, fügt der Urkundenübersetzer einen Bestätigungsvermerk hinzu.
 
Dieser bestätigt, dass das Dokument vollständig und richtig übersetzt wurde. Ggf. weist er darauf hin, ob es sich bei dem zu übersetzenden Dokument um ein Original, um eine beglaubigte Abschrift oder um eine Kopie (Fotokopie, PDF, Fax) handelt.
 
Durch seinen persönlichen Rundstempel und seine Unterschrift bestätigt der Übersetzer seine Übersetzung (siehe §142 Abs. 3 ZPO). Der Rundstempel enthält die Sprachen und den Namen des Übersetzers sowie die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Braucht der Übersetzer das Originaldokument?

Das hängt immer von den Anforderungen der Stelle ab, für die die beglaubigte Übersetzung bestimmt ist. Da der Übersetzer im Bestätigungsvermerk notiert, ob es sich beim zu übersetzenden Dokument um ein Original, eine beglaubigte bzw. unbeglaubigte Kopie, ein eingescanntes Dokument oder ein Fax handelt, sollte dies mit dem Empfänger vorab geklärt werden.

Ich empfehle immer, mir das Originaldokument für eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

Akzeptieren ausländische Behörden beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland?

Ausländische Behörden, insbesondere in der Europäischen Union, akzeptieren in den meisten Fällen beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland.

Außerhalb der EU kommt es jedoch vor, dass Sie eine Überbeglaubigung, d.h. eine Legalisation oder eine Apostille für die Übersetzung benötigen. Dadurch wird die Unterschrift des Urkundenübersetzers durch die zuständige Behörde nochmals bestätigt.

Bitte informieren Sie sich hierüber direkt bei der Stelle, für die Sie das Dokument benötigen, ob eine Überbeglaubigung notwendig ist.

Ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille benötigen, hängt vom Zielland ab und ob dieses Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat oder nicht. Weitere Informationen zur Legalisation und Apostille erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Gerne fertige ich eine beglaubigte Übersetzung Ihres offiziellen Dokuments an. Wenn Sie außerdem eine Überbeglaubigung benötigen, kann ich Ihnen diese gerne besorgen. Sprechen Sie mich einfach darauf an!

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