In diesem Zusammenhang handelt es sich um das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961, oder genauer gesagt um das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Das Haager Übereinkommen wurde geschaffen, um den internationalen Rechtsverkehr zu vereinfachen. Für Länder, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, muss nicht eine aufwändige diplomatische oder konsularische Legalisation erstellt werden, es reicht eine immer gleich aussehende Apostille aus, um eine offizielle Urkunde in einem anderen Unterzeichnerstaat geltend zu machen.