Das Justizvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern, wenn diese durch ein Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft herangezogen werden.
Das Justizvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern, wenn diese durch ein Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft herangezogen werden.