Ein Beglaubigungsvermerk ist Bestandteil jeder beglaubigten Abschrift bzw. jeder beglaubigten Übersetzung und enthält drei Elemente:
- Eine Bestätigung, dass die beglaubigte Abschrift bzw. die Übersetzung mit dem vorgelegten Schriftstück inhaltlich übereinstimmt.
- Die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, das beglaubigt wird, es sei denn, der Beglaubigungsvermerk wird direkt auf der Abschrift oder Kopie bzw. der Übersetzung angebracht.
- Ort und Datum der Beglaubigung, Unterschrift des Notars oder der Behörde bzw. des Übersetzers, wenn es sich um eine Übersetzung handelt.