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Beglaubigt Beglaubigu

Oft werden beglaubigte Übersetzungen von Kunden auch als notariell beglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn Übersetzungen werden nicht von einem Notar, sondern vom Übersetzer beglaubigt, der die Übersetzung erstellt hat. Denn nur er kann bestätigen, dass er die Urkunde vollständig und richtig übersetzt hat.

Die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist ein Begriff, der zwar oft benutzt wird, aber im Grunde ebenfalls falsch ist. Im Gegensatz zur Beglaubigung versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung nicht die Beglaubigung der Übersetzung, sondern die Bestätigung durch einen vereidigten oder ermächtigten Übersetzer. Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die von ihm angefertigte Übersetzung korrekt und vollständig ist. Deshalb spricht man hier eher von einer bestätigten Übersetzung.

Eine bestätigte Übersetzung ist nur dann gültig, wenn sie den Ort und das Datum der Bestätigung, den Bestätigungsvermerk und den Rundstempel des Übersetzers aufweist. Um eine bestätigte Übersetzung anfertigen zu können, muss der Übersetzer von einer zuständigen Landesbehörde beeidigt sein.

Ein Teilbereich der Übersetzung mit Bestätigungsvermerk ist die Urkundenübersetzung. Es können aber auch andere Dokumente beglaubigt übersetzt werden, wie zum Beispiel Verträge oder technische Dokumentation.

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