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Beglaubigt Beglaubigu

Ganz allgemein ist eine Beglaubigung eine Bescheinigung, dass die Kopie bzw. die Abschrift eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Eine Beglaubigung ist die offizielle Bestätigung der Richtigkeit einer Abschrift bzw. einer Unterschrift.

Eine öffentliche Beglaubigung kann nur durch einen Notar vorgenommen werden, eine amtliche Beglaubigung nur durch eine hierzu je nach Landesrecht berechtigte Behörde.

Insbesondere im Rechtsverkehr stellt eine Beglaubigung ein gesetzliches Formerfordernis dar. Demzufolge müssen Unterschriften in bestimmten Verträgen und Urkunden, wie z.B. bei Kaufverträgen, Eheverträgen, etc. vor einem Notar geleistet werden, der die Echtheit der Unterschriften beglaubigt.

Die Beglaubigung bescheinigt jedoch nicht die Echtheit oder die Gültigkeit der Hauptschrift, sondern lediglich die inhaltliche Übereinstimmung mit der Hauptschrift.

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