Glossar
Dieses Glossar soll dazu beitragen, die berufliche Tätigkeit eines Fachübersetzers besser zu verstehen. Hierbei stehen vor allem Fachbegriffe im Vordergrund, die bei Übersetzern regelmäßig vorkommen und sich nicht im allgemeinen Sprachgebrauch wiederfinden. Dieses Glossar soll dazu beitragen, dass Fachbegriffe richtig verstanden werden.
Sollten in diesem Glossar noch Begriffe fehlen, bitte ich Sie, mich über mein Kontaktformular darüber zu informieren. Gerne nehme ich Ihre Anregungen in das Glossar auf.
Adaptation
Unter dem Begriff Adaptation bezeichnet ein Übersetzungsprofi die Anpassung eines Textes an den zielgruppenspezifischen Jargon der Zielsprache. Hierfür wird die Zielgruppe, deren Kultur, ihre geographische Lage bzw. der Sprachgebrauch der Zielgruppe definiert und berücksichtigt. Eine solche Adaptation kann Bestandteil einer Lokalisierung oder einer SEO-Übersetzung sein.
Dazu übersetzt der Sprachmittler zunächst den Ausgangstext in die jeweilige Zielsprache. Erst nach der Übersetzung kann der neue Text adaptiert, d.h. der Kultur, der Region und dem Sprachgebrauch der Zielgruppe angepasst werden.
Idealerweise nimmt ein muttersprachlicher Sprachspezialist die Adaptation vor, der in der Region der Zielgruppe ansässig ist oder zumindest aus dieser Region kommt. Optimalerweise beherrscht dieser Sprachspezialist nicht nur die Zielsprache selbst, sondern auch die Sprache des Ausgangstextes gut genug, um Nuancen des Ausgangstextes auch in den Zieltext zu übertragen. Nur so kann man gewährleisten, dass die Inhalte beider Texte equivalent sind und der Zieltext die anvisierte Zielgruppe direkt anspricht.
Anzahl der Zeichen
Die Anzahl der Zeichen ist die Gesamtsumme aller Buchstaben und Leerzeichen, die in einem Text vorkommen. Sie ist eine Zähleinheit für den Textumfang und dient als Grundlage für die Preiskalkulation einer Übersetzung. Um die Anzahl der Zeichen eines Textes zu bestimmen, kann man Word oder auch ein CAT-Tool zuhilfe nehmen.
Apostille
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer öffentlichen Urkunde oder deren Übersetzung und betrifft Urkunden für und aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1965 beigetreten sind.
Die von diplomatischen und konsularischen Vertretern ausgestellten Urkunden sowie die von Verwaltungsbehörden für den Handelsverkehr oder das Zollverfahren ausgestellten Urkunden sind davon ausgenommen.
Bei der Apostille handelt es sich also um eine Bestätigung der Unterschrift des Urkundenbeamten bzw. des beeidigten Übersetzers durch die zuständige Landesbehörde. In Niedersachsen ist hierfür das Landgericht Hannover oder die Polizei zuständig, je nachdem, um welches Dokument es sich handelt.
Die Apostille wird direkt auf die Urkunde bzw. auf die beglaubigte Übersetzung angebracht und entspricht einem vom Übereinkommen vorgesehenen Muster. Eine Legalisierung durch die zuständige Vertretung des Empfängerstaates ist hier nicht notwendig.
Sollten Sie eine Apostille benötigen, kann ich diese gerne für Sie beim zuständigen Landgericht einreichen. Sprechen Sie mich an!
Ausgangssprache
Mit Ausgangssprache bezeichnet man die Sprache des zu übersetzenden Textes.
Ausgangstext
Der Ausgangstext ist der zu übersetzende Text. Den Ausgangstext bezeichnet man auch als Quelltext oder Originaltext.
Beglaubigung
Ganz allgemein ist eine Beglaubigung eine Bescheinigung, dass die Kopie bzw. die Abschrift eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Eine Beglaubigung ist die offizielle Bestätigung der Richtigkeit einer Abschrift bzw. einer Unterschrift.
Eine öffentliche Beglaubigung kann nur durch einen Notar vorgenommen werden, eine amtliche Beglaubigung nur durch eine hierzu je nach Landesrecht berechtigte Behörde.
Insbesondere im Rechtsverkehr stellt eine Beglaubigung ein gesetzliches Formerfordernis dar. Demzufolge müssen Unterschriften in bestimmten Verträgen und Urkunden, wie z.B. bei Kaufverträgen, Eheverträgen, etc. vor einem Notar geleistet werden, der die Echtheit der Unterschriften beglaubigt.
Die Beglaubigung bescheinigt jedoch nicht die Echtheit oder die Gültigkeit der Hauptschrift, sondern lediglich die inhaltliche Übereinstimmung mit der Hauptschrift.
Beglaubigte Übersetzung
Die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist ein Begriff, der zwar oft benutzt wird, aber im Grunde eigentlich falsch ist. Im Gegensatz zur Beglaubigung versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung nicht die Beglaubigung der Übersetzung, sondern die Bestätigung durch einen Übersetzer. Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die von ihm angefertigte Übersetzung korrekt und vollständig ist. Deshalb spricht man hier eher von einer bestätigten Übersetzung.
Eine bestätigte Übersetzung ist nur dann gültig, wenn sie den Ort und das Datum der Bestätigung, den Bestätigungsvermerk und den Rundstempel des Übersetzers aufweist.
Um eine bestätigte Übersetzung anfertigen zu können, muss der Übersetzer von einer zuständigen Landesbehörde beeidigt sein. Im Falle des Landes Niedersachsen ist dies das Landgericht Hannover.
Beglaubigung einer Unterschrift
Mit der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die beglaubigende Stelle, dass die Unterschrift authentisch ist und dass eine Urkunde von dieser Person tatsächlich unterschrieben wurde.
Die Beglaubigung bzw. Bestätigung einer Unterschrift man auch Überbeglaubigung. Je nachdem, ob der Empfängerstaat dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1965 beigetreten ist oder nicht, bezeichnet man die Überbeglaubigung als Apostille oder Legalisation.
Beglaubigungsvermerk
Ein Beglaubigungsvermerk ist Bestandteil jeder beglaubigten Abschrift bzw. jeder beglaubigten Übersetzung und enthält drei Elemente:
- Eine Bestätigung, dass die beglaubigte Abschrift bzw. die Übersetzung mit dem vorgelegten Schriftstück inhaltlich übereinstimmt.
- Die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, das beglaubigt wird, es sei denn, der Beglaubigungsvermerk wird direkt auf der Abschrift oder Kopie bzw. der Übersetzung angebracht.
- Ort und Datum der Beglaubigung, Unterschrift des Notars oder der Behörde bzw. des Übersetzers, wenn es sich um eine Übersetzung handelt.
Dolmetschen
Dolmetschen ist das mündliche Übertragen eines gesprochenen Wortes von einer Sprache in die andere. Dabei ist es wichtig, dass der Sinn des Gesagten richtig übertragen wird. Aufgrund der Redegeschwindigkeit werden beim Dolmetschen oft mehrere Sätze zu einem Satz zusammengefasst, ohne jedoch den Sinn zu verändern und ohne Details wegzulassen.
Es gibt verschiedene Arten von Dolmetschen: der Konsekutivdolmetscher hört sich zunächst an, was ein Redner sagt, und überträgt es dann in die Zielsprache. Ein Simultan- oder Konferenzdolmetscher hört und spricht hingegen gleichzeitig. Das Simultandolmetschen kann, je nach Größe der Zielgruppe, entweder als Flüsterdolmetschen oder über eine Dolmetscheranlage (Kabine oder mobil über Kopfhörer) stattfinden.
Dolmetscht der Dolmetscher vor Gericht oder zu anderen offiziellen Anlässen, z.B. bei einer Heirat, so muss er beeidigt sein.
Firmenterminologie
Die Firmenterminologie bezeichnet die spezifische Fachterminologie eines bestimmten Unternehmens. Jedes Unternehmen hat seinen eigenen Fachjargon, den es gilt, einheitlich zu formulieren, festzulegen und fortzuführen, damit die Kunden verstehen, was das Unternehmen unter ganz bestimmten Fachbegriffen versteht. Aus diesem Grund ist es für ein Unternehmen wichtig, eine Firmenterminologie anzulegen, die dafür sorgt, dass nicht nur interne Mitarbeiter, sondern auch externe Dienstleister, wie z. B. Texter, Werbefachleute, Technische Redakteure und Übersetzer die gleiche Fachsprache sprechen.
So kann vermieden werden, dass innerhalb der Firmenkommunikation nicht zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dasselbe Produkt verwendet werden.
Glossar
Ein Glossar ist eine Liste von Begriffen und deren Erklärung. Es definiert somit die verschiedenen relevanten Begriffe eines Bereichs, einer Branche oder auch einer Firma. Somit trägt ein Glossar zum richtigen und einheitlichen Verständnis von grundlegenden Begriffen z. B. eines Unternehmens bei und verhindert Missverständnisse. Insbesondere für Unternehmen ist ein Glossar ist notwendig. Dadurch kann das Unternehmen nach außen hin einheitlich auftreten und klar und deutlich kommunizieren. Ein Glossar dient somit als Grundlage einer professionellen Unternehmenskommunikation.
Ein Glossar kann auch mehrsprachig angelegt werden. Dabei reicht es nicht, eine einfache Übersetzung der Begriffe und der Erklärungen zu übersetzen. Viele Begriffe haben in unterschiedlichen Ländern eine andere Definition. Jeden übersetzten Begriff muss der Übersetzer deshalb in der Fremdsprache neu definieren und erklären. Dies gilt insbesondere für juristische Begriffe.
JVEG
Das Justizvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern, wenn diese durch ein Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft herangezogen werden.
Korrektorat
Bei einem Korrektorat prüft der Korrektor die sprachliche Gestaltung eines Textes. Dabei achtet er insbesondere auf die Grammatik, die Rechtschreibung, die Interpunktion und die Typographie. Im Falle eines Korrektorats findet keine Überprüfung des Textinhaltes auf Richtigkeit statt. Das ist Bestandteil eines Lektorats.
Im Falle einer Übersetzung ist dies eine einsprachige Überprüfung, d.h. der Korrektor überprüft nur den Zieltext.
Legalisation
Die Legalisation bestätigt die Unterschrift des Urkundenbeamten bzw. des beeidigten Übersetzers, wenn die Urkunde aus Staaten kommen bzw. für Staaten bestimmt sind, die dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1965 nicht beigetreten sind.
Ein Konsularbeamter des Staates, in dem die Urkunde bzw. deren bestätigte Übersetzung erstellt wurde, bestätigt deren Echtheit mit dem Anbringen der Legalisierung. Hierfür muss der Konsularbeamte wissen, für welches Land die Urkunde bzw. deren Übersetzung benötigt wird. Nur so kann er entscheiden, ob er eine Apostille oder eine Legalisation anbringen muss.
Lektorat
Das Lektorat beinhaltet sowohl ein Korrektorat als auch eine stilistische und inhaltliche Prüfung des Textes.
Auch hier handelt es sich, wie beim Korrektorat, um die einsprachige Überprüfung eines Textes.
Normzeile und Normseite
Eine Normzeile ermöglicht den objektiven Vergleich von Textlängen und ist Grundlage der Erstellung von Angebot und Rechnung. Sie besteht aus 55 Anschlägen, inklusive Leerzeichen.
Um die Anzahl der Normzeilen eines Dokuments zu berechnen, kann man zunächst die Anzahl der Zeichen mithilfe von Microsoft Word oder einem CAT-Tool zählen. Wichtig ist, dass die Zählung auch die Leerzeichen berücksichtigt. Teilt man die Anzahl der Zeichen dann durch 55, erhält man die Anzahl der Normzeilen. Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen.
Revision
Eine Revision ist die Prüfung einer Übersetzung. Dabei vergleicht der Revisor jeden einzelnen Satz des Zieltextes mit dem Ausgangstext. Eine Revision ist also immer zweisprachig. Der Revisor muss beide Sprachen perfekt beherrschen.
„Unter Revision wird dabei eine umfassende Prüfung des Zieltextes verstanden, die Folgendes abdeckt:
- Rechtsreibung und Interpunktion
- Grammatik
- Konsistenz innerhalb der Übersetzung
- Stil
- Lesbarkeit und Verständlichkeit unter Berücksichtigung der Zielgruppe
- Einhaltung von Textsortenkonventionen
- Einhaltung kunden- und projektspezifischer Vorgaben und Berücksichtigung der Referenztexte
- Terminologie
- Inhalt und Sinn (einschließlich der korrekten Übernahme von Zahlung und Eigennamen)
- Vollständigkeit
- Format und Typographie“
Quelle: Angelika Ottmann (Hrsg.), Best Practices – Übersetzen und Dolmetschen, BDÜ-Verlag, 2017, Kap. 3.4.1, Seiten 95ff.
Überbeglaubigung
Eine Überbeglaubigung wird notwendig, wenn eine öffentliche Urkunde (z.B. Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden) bzw. deren beglaubigte Übersetzung im Ausland zum Einsatz kommt. Eine Überbeglaubigung ist eine zusätzliche Bestätigung der Unterschrift des Ausstellers der Urkunde bzw. der bestätigten Übersetzung. Private Urkunden wie z. B. eigenhändige erstellte Testamente, formlose Kaufverträge oder Vollmachten können nur dann überbeglaubigt werden, wenn diese von einem Notar oder von einer Behörde beurkundet worden sind.
Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigung: die Apostille und die Legalisation. Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation auf Ihrer Urkunde benötigen, hängt davon ab, ob der Empfängerstaat das Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1965 unterzeichnet hat oder nicht.
Hat der Empfängerstaat das Abkommen unterzeichnet, so reicht eine Apostille aus. Ist das nicht der Fall, so benötigt die Urkunde eine Legalisation.
Übersetzen
Der Übersetzer überträgt einen geschriebenen Text schriftlich aus einer Sprache in die andere. Bei den meisten Texten ist es wichtig, alle Sätze vollständig in die andere Sprache zu übertragen.
Bei manchen Textarten, wie zum Beispiel bei Marketing- oder Werbetexten, muss der Übersetzer den Text frei übersetzen, um ihn dem Sprachgebrauch der Zielsprache anzupassen. Er muss die Gewohnheiten und Kenntnisse der Zielgruppe mit einbeziehen und die Aussage lokalisieren. Hierfür muss er imstande sein, sich in eine andere kulturelle Sichtweise hineinversetzen und den richtigen Ton finden zu können. Das setzt voraus, dass der Übersetzer weiß, was das zum Ausdruck gebrachte bei der Zielgruppe bewirkt bzw. wie z.B. Wortspiele richtig in die andere Sprache übertragen werden können. Die Unkenntnis des Übersetzers kann hier zu falschen Formulierungen führen und dem Unternehmen mehr schaden als nutzen.
Bei juristischen Übersetzungen, wie zum Beispiel bei Verträgen oder Urkunden, andererseits, ist der exakte Fachbegriff w. Oftmals sind jedoch Institutionen, Behörden, Vorgänge, Voraussetzungen, Dokumente etc. von einem Zielland zum anderen nicht identisch, sodass ein Äquivalent gefunden bzw. der Begriff treffend und verständlich umschrieben werden muss, damit es auch im Zieltext unmissverständlich deutlich wird, worum es sich handelt. Bei dieser Textart muss sich der Übersetzer so nah wie möglich an den Formulierungen und dem Satzbau des ursprünglichen Texts (Ausgangstext) orientieren.
Die Übersetzung der einen als auch der anderen Textart kann sehr aufwendig sein.
Zielsprache
Die Zielsprache ist die Sprache, in die übersetzt wird.
Zieltext
Ein Zieltext ist der in die Zielsprache übersetzte Text. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zieltext in der eigenen oder in der Fremdsprache geschrieben ist.