Beeidigung
Beeidigung – Was bedeutet das eigentlich für Ihre Übersetzung?
Die Beeidigung eines Sprachmittlers wird durch die dafür zuständige Landesbehörde durchgeführt. In Niedersachsen ist dies der Präsident des Landgerichts Hannover.
Für die Beeidigung muss der Übersetzer bzw. der Dolmetscher schwören, bestätigte Übersetzungen vollständig und richtig zu übersetzen und bei Verdolmetschungen vollständig und richtig zu dolmetschen. Dies setzt natürlich voraus, dass der Übersetzer bzw. der Dolmetscher über grundlegende Fachkenntnisse verfügt.
Voraussetzung für eine Beeidigung
Um für eine Beeidigung zugelassen zu werden, muss der Übersetzer bzw. der Dolmetscher Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und der deutschen Rechtssprache vorweisen. Hat der Kandidat nicht bereits Kenntnisse aufgrund seiner Ausbildung oder seines Studiums erworben, so muss er die erworbenen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen und die Prüfbescheinigung für die Beeidigung vorlegen. Geprüft werden hierfür Kenntnisse des Straf- und Zivilrechts.
Des Weiteren muss sich der Übersetzer einer behördlichen Überprüfung unterziehen. Hier möchte der Gesetzgeber sichergehen, dass der zu beeidigende Übersetzer bzw. Dolmetscher vertrauenswürdig und unbestechlich ist.
Was kann ich für Sie tun?
Bereits während meines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums in Frankreich habe ich Kenntnisse des internationalen Vertrags- und Wirtschaftsrechts erworben. Diese Kenntnisse habe ich im Rahmen meiner Vorbereitung auf die Beeidigung durch die Teilnahme an der Summer School Rechtssprache des BDÜ (deutsches Zivil- und Strafrecht) aufgefrischt und ergänzt. In diesem Rahmen habe ich eine Prüfung erfolgreich abgelegt, damit ich zur Beeidigung durch das Landgericht zugelassen werden konnte.
Seit dem 20. Februar 2012 bin ich nun vom Landgericht Hannover beeidigt und kann die von mir angefertigten Übersetzungen offizieller Dokumente bestätigen – oder beglaubigen, wie es im Volksmund oft genannt wird – und für Sie vor Gericht und anderen Behörden dolmetschen.
Sie können die beglaubigte – oder genauer gesagt – die bestätigte Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente können Sie bei Behörden im In- und Ausland vorlegen. Für das Ausland benötigen Sie jedoch unter Umständen noch eine Apostille bzw. eine Legalisation. Mehr Infos hierzu finden Sie unter Beglaubigte Übersetzung von Urkunden.